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VERBRAUCHER-

RECHT

Eng verknüpft mit den Gewährleistungsrechten sind die sogenannten Ver-braucherrechte im Zivilrecht. Diese verstärken die Gewährleistungsrechte der Verbraucher. Der Gesetzgeber berücksichtigt hierdurch den Umstand, dass ein Verbraucher gegenüber einem Unternehmen grundsätzlich unterlegen ist. Ob es sich bei einer Person um einen Verbraucher handelt, richtet sich nach § 13 BGB.

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Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Widerrufsrecht, welches in bestimmten Fällen nur Verbrauchern gewährt wird. Ein solches Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Fernabsatzverträgen, bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträgen und beim Verbraucherdarlehensvertrag. Im Falle eines Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

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Auf Seiten des Verbrauchers prüft die Kanzlei Pestka für Sie, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht und macht ggf. dieses Recht für Sie geltend. Auf Seiten eines Unternehmens wehrt die Kanzlei Pestka für Sie das geltend gemachte Widerrufsrecht ab.

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