EIGENTUMS-
RECHT
Die Eigentumsrechte sind im Zivilrecht von besonderer Bedeutung. Sie haben in Art. 14 GG ihre grundgesetzliche Absicherung erlangt. Nach § 903 BGB kann der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
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Die Rechtsfragen aus diesen Bereich sind vielfältig. So kann bereits die Frage, wer überhaupt Eigentümer einer Mobilie oder Immobilie ist, äußerst streitig sein.
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Von erheblicher Bedeutung in der Praxis sind zudem die Fälle des Nachbarstreits. In solchen Rechtsangelegemheiten werden regelmäßig Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, resultierend aus dem Eigentum, geltend gemacht.
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Aufgrund des aktuellen "Kaufrausches" im Immobilensektor entsteht ein vermehrter Bedarf an Rechtsberatung in den Bereichen Hypothek und Grundschuld.
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Die Kanzlei Pestka berät Unternehmen sowie Privatpersonen über alle Rechtsfragen, die aus dem Eigentum resultieren.