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EIGENTUMS-

RECHT

Die Eigentumsrechte sind im Zivilrecht von besonderer Bedeutung. Sie haben in Art. 14 GG ihre grundgesetzliche Absicherung erlangt. Nach § 903 BGB kann der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Die Rechtsfragen aus diesen Bereich sind vielfältig. So kann bereits die Frage, wer überhaupt Eigentümer einer Mobilie oder Immobilie ist, äußerst streitig sein.

Von erheblicher Bedeutung in der Praxis sind zudem die Fälle des Nachbarstreits. In solchen Rechtsangelegemheiten werden regelmäßig Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, resultierend aus dem Eigentum, geltend gemacht. 

Aufgrund des aktuellen "Kaufrausches" im Immobilensektor entsteht ein vermehrter Bedarf an Rechtsberatung in den Bereichen Hypothek und Grundschuld.  

Die Kanzlei Pestka berät Unternehmen sowie Privatpersonen über alle Rechtsfragen, die aus dem Eigentum resultieren.

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