top of page

EIGENTUMS-

RECHT

Die Eigentumsrechte sind im Zivilrecht von besonderer Bedeutung. Sie haben in Art. 14 GG ihre grundgesetzliche Absicherung erlangt. Nach § 903 BGB kann der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

​

Die Rechtsfragen aus diesen Bereich sind vielfältig. So kann bereits die Frage, wer überhaupt Eigentümer einer Mobilie oder Immobilie ist, äußerst streitig sein.

​

Von erheblicher Bedeutung in der Praxis sind zudem die Fälle des Nachbarstreits. In solchen Rechtsangelegemheiten werden regelmäßig Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, resultierend aus dem Eigentum, geltend gemacht. 

​

Aufgrund des aktuellen "Kaufrausches" im Immobilensektor entsteht ein vermehrter Bedarf an Rechtsberatung in den Bereichen Hypothek und Grundschuld.  

​

Die Kanzlei Pestka berät Unternehmen sowie Privatpersonen über alle Rechtsfragen, die aus dem Eigentum resultieren.

bottom of page