top of page

ALLGEMEINE

GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

Aus dem Zivilrecht ist in der Praxis insbesondere der Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ganz erheblicher Bedeutung. Diese haben ihre Regelungen in den §§ 307 - 310 BGB gefunden.

​

Gerade bei Verträgen mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) werden AGB in der Regel Vertragsbestandteil. Dabei ist es gänzlich unerheblich, um welchen Vertragstyp es sich handelt. Inbesondere im Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht, Versicherungsrecht und im Reiserecht sind AGB von erheblicher Bedeutung.

​

Die Kanzlei Pestka erstellt für Sie AGB, die den Gegebenheiten Ihres Unternehmens und Ihren Interessen entsprechen. Sollten Sie bereits im Besitz von AGB sein, prüft die Kanzlei Pestka gerne für Sie die Wirksamkeit Ihrer einzelnen Klauseln (sog. Inhaltskontrolle).

​

Die Kosten richten sich nach dem (erwarteten) Umfang und der Komplexität der AGB. Es wird mit Ihnen eine individuelle Vergütung vereinbart. Transparenz und eine völlige Kostenkontrolle wird Ihnen somit gewährleistet.

bottom of page