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Transportrecht Speditionsrecht Zollrecht Verkehrsrecht Kanzlei Rechtsanwalt Anwalt Pestka-Tietz

Vergütung

Rechtsanwaltsvergütunggesetz

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Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz (RVG). Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten aus dem Zivilrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht und Zollrecht

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Sie können einen Prozesskostenrechner verwenden, um bereits im Voraus einen Überblick über die anfallenden Kosten zu erhalten. Für zivilrechtliche Angelegenheiten können Sie den Kostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins verwenden. Diesen finden Sie hier.

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Gerne kann auch eine gesonderte Honorarvereinbarung i.S.d. § 3a RVG vereinbart werden.

Honorarvereinbarung

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In insolvenzrechtlichen sowie strafrechtlichen Angelegenheiten richtet sich unsere Vergütung nach einer  gesonderten Honorarvereinbarung i.S.d. § 3a RVG. Gegenstand dieser Vereinbarung kann eine Pauschal- oder eine Zeitvergütung auf Stundensatzbasis sein.

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Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, in anderen Rechtsangelegenheiten eine Honorarvereinbarung abzuschließen.

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