FORDERUNGS-
EINZUG /
INKASSO
Ein Kernbereich aus dem Zivilrecht ist die Durchsetzung von Entgelt-, Schadensersatz- oder Wertersatzansprüchen.
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Mit Ihrer Beauftragung beginnt die Kanzlei Pestka die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung zu prüfen. Bei positiven Erfolgsaussichten wird mit Ihnen das weitere Vorgehen im Einzelnen besprochen.
In der Regel fordert die Kanzlei Pestka zunächst die Gegenseite außergerichtlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird unter Rücksprache mit Ihnen entweder das Mahnverfahren inklusive Vollstreckungsbescheid oder direkt das gerichtliche Verfahren durchgeführt. Durch diese Verfahren erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel.
Sollte die Gegenseite trotz Vorliegens des vollstreckbaren Titels weiterhin nicht an Sie zahlen, betreibt die Kanzlei Pestka nach Rücksprache mit Ihnen für Sie die Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres Schuldners.
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Sie werden jederzeit vor der Betätigung einer Maßnahme über die anfallenden Kosten unterrichtet. Ihnen wird dadurch volle Transparenz gewährleistet.