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STRAßEN-

VERKEHR

Das Transportrecht erfasst alle Rechtsfragen, die die Beförderung von Gütern zu Lande, insbesondere mit Lastkraftfahrzeugen, betreffen. 

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Befinden sich sowohl der Lade-  als auch der Abladeort in der Bundesrepublik Deutschland, so findet das deutsche Transportrecht Anwendung, welches in den §§ 407 ff. HGB geregelt ist. Neben den allgemeinen Fragen, wie z.B. die Haftung des Frachtführers, werden auch Sonderrechtsfragen des Umzugsvertrages (§§ 451 - 451h HGB) und des Multimodaltransports (§§ 452 - 452d HGB) beantwortet.

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Als Frachtführer im Straßenverkehr haben Sie zudem die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV). 

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Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Straßenverkehr findet zumeist das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Anwendung.

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In der Regel werden auch allgemeine Vertragsbedingungen, wie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) Bestandteil des Frachtvertrags. 

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Die Kanzlei Pestka berät Sie umfassend in allen Rechtsfragen aus dem Straßenverkehr, insbesondere bei der Durchsetzung oder Verteidigung von Fracht- sowie Standgeldern und Haftungsforderungen.

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