top of page

LUFT-

VERKEHR

Der Warentransport im Rahmen des Luftverkehrs innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den Vorschriften aus dem Frachtvertragsrecht (§§ 407 ff. HGB).

​

In der Regel handelt es sich bei Transporten im Luftverkehr jedoch um internationale Angelegenheiten. In diesen Fällen kommt das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen - MÜ) zur Anwendung. Dies gilt gemäß Art. 1 Abs. 1 MÜ unabhängig davon, ob Personen, Reisegepäck oder Güter befördert werden. Es handelt sich hierbei gemäß Artikel 49 MÜ um zwingendes Recht. 

​

Als Luftfrachtführer haben Sie zudem öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Dazu gehören u.a. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO).

bottom of page