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SCHIENEN-

VERKEHR

Zum Transportrecht gehört des Weiteren die Beförderung auf Schienen.

 

Findet der Transport auf Schienen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt, so kommen die Vorschriften des Frachtvertragsrechts (§§ 407 ff. HGB) zur Anwendung. Daneben werden häufig die Allgemeinen Leistungsbedingungen der Bahnen (ALB) Vertragsbestandteil. 

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Als Frachtführer im Schienenverkehr haben Sie zudem die öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie das Allgemeine Eisenbahn Gesetz (AEG) und, wenn Sie Personen befördern, die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) zu beachten.

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Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Schienenverkehr finden zumeist die einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) oder die einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) Anwendung.

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Die Kanzlei Pestka berät Sie umfassend zu allen Rechtsfragen aus dem Schienenverkehr.

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