top of page

UNTERSUCHUNS-

HAFT

Auch wenn gegen Sie bereits ein schriftlicher Haftbefehl erlassen wurde oder wenn Sie sich sogar bereits in Untersuchungshaft befinden, gilt es für Sie Ruhe zu bewahren. Sie haben das Recht auch schon vor der Vernehmung einen, von Ihnen gewählten, Verteidiger zu befragen.

​

Die Kanzlei Pestka beginnt umgehend für Sie mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft. Diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, die sich nach den §§ 112 - 113 StPO richten, zulässig. Ergibt eine Überprüfung, dass die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht vorliegen, so beantragen wir für Sie die umgehende Aufhebung des Haftbefehls. 

​

Darüber hinaus begutachten wir umgehend die Rechtsangelegenheit und beginnen mit der sofortigen Erstellung einer Verteidigungsstrategie. Diese wird mit Ihnen umfassend besprochen. So wird eine optimale Verteidigung erzielt. 

bottom of page