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09.02.2021 | Pressemeldung

Die Kanzlei Pestka wehrt durch einen Vergleich eine Vernichtungs-anordnung von Gasgebinde durch die Behörde für Umwelt und Energie ab

Was war vorgefallen?

Die Mandantin importierte in die Bundesrepublik Deutschland R134a Gasgebinde aus China. Die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg ordnete unter Hinweis auf das ChemG die Vernichtung der Waren und die sofortige Vollziehung an. Die Kanzlei Pestka legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und stellte beim Gericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens kam es zum Vergleichsschluss mit dem Ergebnis, dass die Mandantin die Gasgebinde nicht vernichten musste.

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